Der Landtag von Baden-Württemberg führt ab dem 1. Dezember 2019 die Beiträge seiner Mitglieder nach § 11 Abgeordnetengesetz Baden-Württemberg an das Versorgungswerk ab. Die Zahlung erfolgt monatlich. Die Beiträge für den Monat Dezember 2019 müssen spätestens bis 10. Januar 2020 beim Versorgungswerk eingegangen sein.