nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 15 VT-ID248241 (Brandenburg) — Finanzierung

Staatsvertrag über die Hochschulzulassung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) 1 Zur Finanzierung der Aufgaben nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich der insoweit anteiligen Finanzierung für die Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens erhebt die Stiftung von allen Hochschulen Beiträge; ausgenommen sind Hochschulen, die ausschließlich künstlerische Studiengänge, duale Studiengänge oder Fernstudiengänge anbieten, soweit diese Hochschulen nicht die Teilnahme am Verfahren erklären. 2 Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge legt die Stiftung in einer Beitragsordnung fest.

(2) 1 Zur Durchführung der Aufgaben nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 2 verpflichten sich die Länder, der Stiftung die erforderlichen Mittel einschließlich der insoweit anteiligen Finanzierung für die Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. 2 Der Betrag wird von den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel in der jeweils geltenden Fassung aufgebracht. 3 Der Wirtschaftsplan der Stiftung bedarf der Zustimmung der Finanzministerkonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln. 4 Die Anteilsbeträge der Länder werden im Laufe eines jeden Haushaltsjahres in zwei Teilbeträgen zum 1. Januar und zum 1. Juli nach den Ansätzen des Wirtschaftsplans fällig. 5 Über- und Minderzahlungen gegenüber dem sich nach der Jahresrechnung ergebenden Finanzbedarf werden bei dem zweiten Teilbetrag des folgenden Haushaltsjahres ausgeglichen.

---

Zitiervorschlag: Art 15 VT-ID248241 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID248241/15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
