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Art 3 VT-ID243453 (Brandenburg) — Organe

Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Organe der Akademie sind

das Kuratorium,

der geschäftsführende Ausschuß,

der Leiter der Akademie; er führt die Bezeichnung Präsident.