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Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Schutz der Sonntage und der gesetzlich anerkannten kirchlichen Feiertage wird gewährleistet.