(1) Die Apostolische Administratur Görlitz wird Bistum mit einem Bischöflichen Stuhl und einem Kathedralkapitel. Das bestehende Kanonikerkapitel wird Kathedralkapitel. Bischof und Kathedralkapitel erhalten ihren Sitz bei der Kathedrale St. Jakobus in Görlitz.
(2) Das Bistum Görlitz ist Rechtsnachfolger der Apostolischen Administratur Görlitz. Bistum, Bischöflicher Stuhl und Kathedralkapitel sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.