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Art 1 VT-ID242586 (Brandenburg) — Glaubensfreiheit und Eigenständigkeit

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Land gewährt der Freiheit, den katholischen Glauben zu bekennen und auszuüben, gesetzlichen Schutz.

(2) Die Katholische Kirche ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.