nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 VT-ID237732 (Brandenburg)

Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg"

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Vertragschließenden verpflichten sich, nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne der "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" die zum Ausgleich des Stiftungshaushalts erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

(2) Den Vertragschließenden wird gemäß Artikel 2 (6) des Staatsvertrages über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" ein Nutzungsrecht bei der Vergabe von Schloßräumen und Freiflächen eingeräumt.