# Art 22 VT-ID237661 (Brandenburg) — Personalvertretungen, Frauenvertreterin, Gleichstellungsbeauftragte

Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bis zur konstituierenden Sitzung des in der Anstalt zu wählenden Personalrates, maximal für sechs Monate nach Errichtung der Anstalt, werden dessen Aufgaben durch einen Übergangspersonalrat wahrgenommen. Ihm gehören die Mitglieder der bis zur Errichtung der Anstalt amtierenden Personalräte bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und bei dem Landeslabor Brandenburg an. Die Aufgaben des Vorsitzenden werden von Sitzung zu Sitzung abwechselnd von den bis zur Errichtung der Anstalt amtierenden Vorsitzenden der jeweiligen Personalräte wahrgenommen. Der Übergangspersonalrat bestellt unverzüglich einen Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei der Anstalt. Für die Aufgabenwahrnehmung nach Satz 1 wird jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Brandenburger und Berliner Beschäftigten im Übergangspersonalrat freigestellt.

(2) Bis zur Wahl einer neuen Frauenvertreterin werden deren Aufgaben durch die Frauenvertreterin bei der Senatsverwal tung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und die Gleichstellungsbeauftragte beim Landeslabor Brandenburg gemeinsam wahrgenommen. Es ist unverzüglich ein Wahlvorstand zu bestellen.

VI. Abschnitt

Inkrafttreten, Laufzeit

---

Zitiervorschlag: Art 22 VT-ID237661 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237661/22
