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Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Beamten, Angestellten und Arbeiter eines gemeinsamen Fachobergerichtes stehen im Dienst des Sitzlandes.