Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die ehrenamtlichen Richter des gemeinsamen Landessozialgerichtes werden von dessen Präsidenten berufen.