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Art 3 VT-ID237638 (Brandenburg) — Finanzierung

Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg"

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltspläne Zuschüsse des Landes Berlin und des Landes Brandenburg. Die Stiftung wird im Rahmen ihrer Zweckbestimmung Zuwendungen des Bundes und Dritter entgegennehmen. Das Nähere regelt ein Finanzierungsabkommen.