Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht der für die Angelegenheiten der Sorben zuständigen obersten Landesbehörde des Freistaates Sachsen (Aufsichtsbehörde). Diese übt die Aufsicht im Einvernehmen mit der für die Angelegenheiten der Sorben zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Brandenburg aus. Hierbei gilt das Recht des Freistaates Sachsen.