(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der Vertragsparteien. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.
Schleife, den 28. August 1998
Für den Freistaat Sachsen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Manfred Stolpe