(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.
(2) Dieser Vertrag tritt am Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Potsdam, den 15. Mai 1998
Dresden, den 21. April 1998
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Manfred Stolpe
Für den Freistaat Sachsen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Anm.: die Anlagen wurden nicht aufgenommen.
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