(1) Die Aufteilung der Kosten für die Kommission erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel.
(2) Die Finanzierung erfolgt in Form von Zuschüssen an die Kriminologische Zentralstelle e.V. [1] Die Anteilsbeträge werden im Laufe eines jeden Rechnungsjahres in zwei Teilbeträgen zum 31. Mai und 30. November nach den Ansätzen des Haushaltsplans fällig. Die Personal- und Sachaufwendungen werden vom Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa verauslagt.