Die von den Beamtinnen und Beamten gefertigten Prüfungsarbeiten werden von dem Gemeinsamen Prüfungsamt aufbewahrt. Den abordnenden Justizverwaltungen der Länder ist jederzeit Einblick in diese Prüfungsarbeiten und ihre Beurteilung zu gewähren.
Die von den Beamtinnen und Beamten gefertigten Prüfungsarbeiten werden von dem Gemeinsamen Prüfungsamt aufbewahrt. Den abordnenden Justizverwaltungen der Länder ist jederzeit Einblick in diese Prüfungsarbeiten und ihre Beurteilung zu gewähren.