nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 12 VT-AENDSTVFERNUNTERRICHTSWESEN (Brandenburg) — Eignungsanerkennung

Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Überprüfung von Fernlehrgängen nach Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 gelten die Vorschriften des Artikels 7 Nr.1 bis 3 und des Artikels 8 entsprechend. Fernlehrgänge, die diesen Anforderungen genügen, werden als geeignet anerkannt.