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§ 5 VSchwKrSchV — Öffentliche Bekanntmachung

Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.