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§ 2 VSBInfoV — Angaben für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen

Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen nach § 32 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 Nummer 2 und § 33 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sind die Angaben nach § 1 Nummer 1 und 5 bis 8 zu übermitteln.