nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 VRegV — Sicherung der Daten

Vorsorgeregister-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die im Register gespeicherten Daten sind nach dem Stand der Technik so zu sichern, dass Verluste und Veränderungen von Daten verhindert werden.