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Art 10 VReformG — Wegfall der Dynamisierung von Stellenzulagen

Versorgungsreformgesetz 1998

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.