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§ 7 VO-WSG_ERKNER (Brandenburg) — Maßnahmen zur Wassergewinnung und -verteilung

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verbote des § 3 Nummer 20, 37 und 39, des § 5 Nummer 15, 19, 28 bis 31 sowie des § 6 Nummer 1 und 3 gelten nicht für Maßnahmen zur Wassergewinnung und -verteilung aus den Wasserfassungen, die durch diese Verordnung geschützt sind.

Einzelnorm