Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, solange der verurteilten Person die Ableistung freier Arbeit gestattet oder über ihren rechtzeitig gestellten Antrag nicht entschieden ist; § 5 bleibt unberührt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, solange der verurteilten Person die Ableistung freier Arbeit gestattet oder über ihren rechtzeitig gestellten Antrag nicht entschieden ist; § 5 bleibt unberührt.