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# § 1 VO-VOAENDABGRUEBGE_2016 (Brandenburg)

Verordnung zur Änderung der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes der Lausitzer Neiße und der Oder im Bereich der Gemeinde Neißemünde, Ortsteil Ratzdorf  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die in dem als Überschwemmungsgebietsverordnung gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes fortgeltenden Beschluss Nr. 0189 des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) über Hochwassergebiete im Bezirk Frankfurt (Oder) vom 7. Dezember 1989 festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebietes der Lausitzer Neiße und der Oder werden im Bereich von Lausitzer Neiße Fluss-km 0,69 bis 0,00 und Oder Fluss-km 542,4 bis 542,7 geändert.

(2) Aus dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet wird eine Fläche von 6,25 Hektar ausgegliedert.

(3) Die neue Grenze des Überschwemmungsgebietes ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Überschwemmungsgebietskarte im Maßstab 1 : 1 000 eingetragen. Maßgeblich ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Überschwemmungsgebietskarte. Die in Satz 1 genannten Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. Die Übersichtskarte ist dieser Verordnung als Anlage beigefügt.

(4) Diese Verordnung kann mit der Überschwemmungsgebietskarte im Maßstab 1 : 1 000 ab dem Tage des In-Kraft-Tretens von jedermann während der Dienstzeiten beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaftsamt, in Potsdam, beim Landkreis Oder-Spree, untere Wasserbehörde, in Beeskow und beim Amt Neuzelle kostenlos eingesehen werden.

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Zitiervorschlag: § 1 VO-VOAENDABGRUEBGE_2016 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-VOAENDABGRUEBGE_2016/1

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