# § 3 VO-SW_NWBREITEFENN (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Breitefenn“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Schutzzweck des Schutzwaldes ist

der Erhalt und die Entwicklung eines natürlich entstandenen Traubeneichen-Hainbuchen-Winterlinden-Rotbuchenmischwaldes zum Zweck der wissenschaftlichen Beobachtung und Erforschung der naturnahen Entwicklung des Waldes;

die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.

(2) Der besondere Schutzzweck ist der Erhalt des Naturwaldes insbesondere zur

Repräsentation des natürlichen Vorkommens eines Traubeneichen-Hainbuchen-Winterlinden-Rotbuchenmischwaldes auf einem alten Waldstandort;

langfristigen wissenschaftlichen Erforschung der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung eines naturnahen ehemaligen Traubeneichenhutewaldes in der Buchenmischwaldklimaregion Brandenburgs;

Erforschung der Waldstruktur, des Bodens, der Flora und der Fauna;

Nutzung als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre;

Erhaltung und Regeneration forstgenetischer Ressourcen;

Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften.

Einzelnorm

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Zitiervorschlag: § 3 VO-SW_NWBREITEFENN (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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