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# § 2 VO-SW_NWBREITEFENN (Brandenburg) — Schutzgegenstand

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Breitefenn“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das geschützte Waldgebiet befindet sich im Landkreis Barnim und hat eine Größe von rund 28 Hektar. Es umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück:

Oderberg

Neuendorf

5

49 anteilig, 98 (anteilig), 107 (anteilig), 117, 118, 121 bis

123 jeweils anteilig, 125 anteilig, 126 anteilig.

(2) Zur Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des Schutzwaldes als Anlage beigefügt.

(3) Die Grenze des Schutzwaldes ist in der „Topografischen Karte zur Verordnung über den Schutzwald ‚Naturwald Breitefenn‘“, Maßstab 1 : 10 000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über den Schutzwald ‚Naturwald Breitefenn‘“, Maßstab 1 : 4 500 mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Siegelnummer 19, versehen und vom Siegelverwalter am 17. Mai 2017 unterschrieben worden.

(4) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Forsten zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Forstbehörde, in Potsdam sowie beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, untere Forstbehörde, in Potsdam von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

Einzelnorm

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Zitiervorschlag: § 2 VO-SW_NWBREITEFENN (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-SW_NWBREITEFENN/2

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