§ 1 VO-SCHWARZHEIDE_2015 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung über den Schutzwald „Schwarzheide“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Schwarzheide“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.

Einzelnorm