§ 4 VO-OBVANLWU (Brandenburg) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Anlegen von Wundstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Waldrand

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag der Verkündung in Kraft. Sie tritt zehn Jahre nach dem Inkrafttreten außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 23. Februar 2021

Der Minister für Landwirtschaft,

Umwelt und Klimaschutz

Axel Vogel