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§ 1 VO-NWHIRSCHBERGEN (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald an den Hirschbergen“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald an den Hirschbergen“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.

Einzelnorm