Wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls es erfordern, kann die untere Forstbehörde auf Antrag Befreiungen von den Verboten dieser Verordnung gewähren.
Einzelnorm
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Wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls es erfordern, kann die untere Forstbehörde auf Antrag Befreiungen von den Verboten dieser Verordnung gewähren.
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