Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Maßgaben zur landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c, die am 1. Juli 2004 in Kraft treten.
Potsdam, den 26. November 2003
Der Minister für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
Wolfgang Birthler