Über die Verbote des § 4 hinaus ist es in der Zone 1 verboten, die Gebiete land-, forst-, fischereiwirtschaftlich oder in anderer Weise wirtschaftlich zu nutzen.
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Über die Verbote des § 4 hinaus ist es in der Zone 1 verboten, die Gebiete land-, forst-, fischereiwirtschaftlich oder in anderer Weise wirtschaftlich zu nutzen.