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§ 1 VO-NSG_REITWEINER_SPORN (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzgebiet

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reitweiner Sporn mit Priesterschlucht, Mühlen- und Zeisigberg“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Reitweiner Sporn mit Priesterschlucht, Mühlen- und Zeisigberg“.

Einzelnorm