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# Anlage 2 VO-NSG_REICHERSKREUZER_HEIDE (Brandenburg) — (zu § 2 Absatz 3)

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reicherskreuzer Heide und Schwansee“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1. Topografische Karte im Maßstab 1 : 25 000

Titel:

Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reicherskreuzer Heide und Schwansee“

Unterzeichnung

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR)

2. Flurkarten

Titel:

Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reicherskreuzer Heide und Schwansee“

Blattnummer

Gemarkung

Flur

Maßstab

1 :

Unterzeichnung

1.1

Leeskow

1

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

1.2

Leeskow

1

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

2.1

Leeskow

2

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

2.2

Leeskow

2

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

3.1

Staakow

1

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

3.2

Staakow

1

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

4.1

Staakow

2

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

5.1

Staakow

3

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

6.1

Staakow

6

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

6.2

Staakow

6

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

6.3

Staakow

6

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

7.1

Reicherskreuz

3

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

8.1

Reicherskreuz

4

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

8.2

Reicherskreuz

4

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

9.1

Reicherskreuz

5

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

9.2

Reicherskreuz

5

3 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

10.1

Reicherskreuz

7

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

11.1

Henzendorf

2

4 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

12.1

Henzendorf

5

5 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

13.1

Pinnow

3

5 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

13.2

Pinnow

3

5 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

14.1

Pinnow

4

5 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

14.2

Pinnow

4

5 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

14.3

Pinnow

4

5 000

unterzeichnet am 6. Dezember 1995 von dem Bearbeiter Herrn Dietmar, Siegelnummer 9 des MUNR

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Zitiervorschlag: Anlage 2 VO-NSG_REICHERSKREUZER_HEIDE (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 02.09.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 01.09.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_REICHERSKREUZER_HEIDE/anlage-2

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