Die in § 2 näher bezeichneten Flächen im Landkreis Prignitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Perleberger Schießplatz“.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen im Landkreis Prignitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Perleberger Schießplatz“.