Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Waldwiese im Süden des Gebietes soll durch Maßnahmen der Landschaftspflege freigehalten werden;
die mit gebietsfremden Gehölzarten (Kulturpappel, Douglasie, Fichte, Grau-Erle, Rot-Eiche) bestockten Waldflächen sollen sukzessive zu standortgemäßen Waldtypen mit einer der potenziell natürlichen Vegetation entsprechenden Gehölzartenkombination umgewandelt werden;
innerhalb der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannten Waldgesellschaften sollen Altholzinseln entwickelt werden.