Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Prignitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Marienfließ".
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Prignitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Marienfließ".