Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
zur Sicherung von Habitaten stark gefährdeter und an nasse Lebensbedingungen gebundene Tier- und Pflanzenarten sollen Blänken bis zum 30. April eines jeden Jahres erhalten bleiben;
das Grünland außerhalb von Zone 1 soll extensiv bewirtschaftet werden; die Nutzung des Grünlandes in der Zone 1 soll als Mähwiese erfolgen;
an den Torfstichen sollen Maßnahmen zur Entbuschung für die Schaffung von Kleinhabitaten durchgeführt werden.