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§ 6 VO-NSG_KLIENITZ (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klienitz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

auf den Flächen westlich der Bahnlinie Löwenberg-Templin (Kiebitzlaake) sollen die Mahdtermine dem Schutzzeck angepasst werden;

entlang des Treidelweges an der Havel wird die Errichtung eines Naturlehrpfades zum Zweck der Umweltbildung angestrebt.