Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme festgesetzt:
Die Robinien und spätblühenden Traubenkirschen sind mit waldbaulichen Mitteln, kontinuierlich zugunsten einheimischer Baum- bzw. Straucharten zurückzudrängen.
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Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme festgesetzt:
Die Robinien und spätblühenden Traubenkirschen sind mit waldbaulichen Mitteln, kontinuierlich zugunsten einheimischer Baum- bzw. Straucharten zurückzudrängen.