Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme festgesetzt:
Die Robinien und spätblühenden Traubenkirschen sind mit waldbaulichen Mitteln, kontinuierlich zugunsten einheimischer Baum- bzw. Straucharten zurückzudrängen.
Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme festgesetzt:
Die Robinien und spätblühenden Traubenkirschen sind mit waldbaulichen Mitteln, kontinuierlich zugunsten einheimischer Baum- bzw. Straucharten zurückzudrängen.