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§ 6 VO-NSG_EISKELLERBERGEMALCHOW (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eiskellerberge-Os bei Malchow“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Die Flächen des Naturschutzgebietes sollen möglichst im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung möglichst mit Schafen und Ziegen beweidet oder durch Mahd offen gehalten werden.