(1) § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt für den Geltungsbereich dieser Verordnung die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mahnigsee-Dahmetal“ vom 6. Januar 1998 ( GVBl. II S. 94) außer Kraft.
Potsdam, den 30. Juli 2008
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
In Vertretung
Dietmar Schulze