Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Müllrose, Neubrück/Forst und Biegen (Landkreis Oder-Spree) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Buschschleuse".
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Müllrose, Neubrück/Forst und Biegen (Landkreis Oder-Spree) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Buschschleuse".