Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Göttin und Schmerzke (Stadt Brandenburg) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Bruchwald Roßdunk".
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Göttin und Schmerzke (Stadt Brandenburg) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Bruchwald Roßdunk".