(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Maßgaben zur landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a bis e, die am 1. Juli 2003 in Kraft treten.
(2) Gleichzeitig tritt die Verfügung 20/90 des Regierungsbevollmächtigten der Bezirksverwaltungsbehörde Cottbus vom 24. September 1990 zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Biotopverbund Spreeaue“ außer Kraft.
Potsdam, den 21. Mai 2003
Der Minister für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
Wolfgang Birthler