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§ 6 VO-NSGWEISSERBERGBAH_2016 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weißer Berg bei Bahnsdorf“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

trockene Sandheiden, der Dünenkomplex und die Dünenbereiche mit offenen Grasflächen, insbesondere des Weißen Berges, sollen durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel flächenhaftes Plaggen, freigehalten werden;

die Kiefernforste sollen zu strukturreichen naturnahen Wäldern entwickelt werden.