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§ 6 VO-NSGURSTROMTALGOLSSEN_2015 (Brandenburg) — Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Urstromtal bei Golßen“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch Maßnahmen wie die Schließung von Gräben oder den Einbau von Sohlschwellen soll ein naturnaher Wasserhaushalt wiederhergestellt und naturnahe, feuchte- und nässeabhängige Wald- und Grünlandbiotope erhalten und entwickelt werden;

naturferne Waldbestände sollen mittel- bis langfristig in naturnahe und reich strukturierte Laubmischwälder überführt werden;

die Walderneuerung soll vorrangig durch Naturverjüngung erfolgen und die Reh- und Rotwildpopulation soll auf eine darauf angepasste Bestandsdichte reduziert werden;

es sollen strukturreiche Waldsäume entwickelt werden.