Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Maßgaben zur landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c, die am 1. Juli 2003 in Kraft treten.
Potsdam, den 14. Februar 2003
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Maßgaben zur landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c, die am 1. Juli 2003 in Kraft treten.
Potsdam, den 14. Februar 2003