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§ 6 VO-NSGUNTEREPULSNITZ_2015 (Brandenburg) — Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch die Steuerung der Wasserführung in den Gräben soll ein für den Schutz des Niedermoors erforderlicher optimaler Wasserstand erhalten beziehungsweise wieder hergestellt werden;

die Durchgängigkeit der Gewässer für referenztypische Fischarten soll sichergestellt beziehungsweise durch geeignete Maßnahmen wieder hergestellt werden;

Grünlandflächen außerhalb der Zonen 1 und 2 sollen als Lebensraum für Wiesenbrüter entwickelt werden;

Grünlandflächen in den Zonen 1 und 3 sollen mosaikartig genutzt werden;

in der südlichen Teilfläche sollen an Wegen Gehölze zur Einbindung gepflanzt werden.