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§ 7 VO-NSGTORNOWNIED_2016 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tornower Niederung“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

zur Vermeidung von Störungen soll ein Wegekonzept zur Besucherlenkung erarbeitet werden;

monostrukturierte Forste sollen durch geeignete waldbauliche Maßnahmen in einen naturnahen und standortgerechten Mischwald umgebaut werden;

für eine naturnahe Waldentwicklung soll ein Anteil stehenden Totholzes von mindestens fünf Prozent des Bestandsvorrates gesichert werden und liegendes Totholz im Bestand verbleiben;

es soll ein Altholzanteil von mindestens zehn Prozent des Bestandsvorrates gesichert werden;

die landwirtschaftliche Nutzung soll dauerhaft extensiviert werden.